Taxigesetz: Gut Ding kann nicht unendlich Weile haben

Erklärung der SP-Kantonsratsfraktion
Verlesen an der Kantonsratssitzung vom 20. Juni 2022

Gut Ding will Weile haben, besagt bekanntlich ein Sprichwort. Grundsätzlich kein schlechter Rat, denn in der Tat ist es selten ratsam ohne Nachdenken einfach «dreinzuschiessen», auch in der Politik nicht. Allerdings treibt die Volkswirtschafts­direktorin, Regierungsrätin Carmen Walker Späh, dieses Sprichwort inzwischen auf die Spitze.

 

Am 25. März 2019 hat dieser Rat mit den Stimmen von SP, SVP, EVP und AL das Gesetz über die Personenför­derung mit Taxis und Limousinen gutgeheissen. Knapp ein Jahr später am 9. Februar 2020 haben die Zürcher Stimmberechtigten diesem Taxigesetz an der Urne zugestimmt. Und wo stehen wir heute, dreieinhalb Jahre nach der Schluss­abstimmung und zweieinhalb Jahre nach der Urnenabstimmung? Nirgends: Das Gesetz ist immer noch nicht in Kraft. Die Umsetzungsverordnung liegt noch immer nicht vor. Und schlimmer noch: Auf schriftliche Nachfrage bei der Volkswirtschaftsdirektion kann diese keine konkreten Angabe dazu machen, wann das Taxigesetz in Kraft gesetzt wird.

 

Begründet wird diese Verzögerung unter anderem mit einer seinerzeit beim Bundesgericht eingereichten Stimmrechtsbeschwerde gegen das Resultat der Urnenabstimmung. Allerdings hat das höchste Schweizer Gericht besagte Beschwerde ebenfalls bereits vor mehr als einem Jahr abgewiesen. Und die Volkswirtschaftdirektion versicherte damals, «die Umsetzung nun umge­hend an die Hand zu nehmen.» Offenbar, so müssen wir feststellen, hat die Volkswirtschafts­direktorin eine ganz andere Definition des Begriffs «umge­hend» als die breite Bevölkerung.

Leider, so müssen wir weiter feststellen ist diese Verzögerung im Zuständig­keitsbereich der Volkswirtschaftsdirektion kein Einzelfall. Gerade bei ihr missliebigen Volksentscheiden scheint Regierungsrätin Carmen Walker Späh grösste Mühe damit zu haben, diese zu akzeptieren und contre-coeur umzusetzen.
Als weiteres Beispiel wäre hier etwa der Volksentscheid bezüglich Gelder aus dem Strassenfonds an die Gemeinden für den Unterhalt des kommunalen Strassennetzes zu nennen. Auch hier bedurfte es einer Umsetzungsverordnung. Die Aufgabenstellung war, wenn man die inzwischen verabschiedete Verordnung liest, nicht wirklich komplex. Doch auch hier benötigte die Volks­wirtschafts­direktion unnötig viel Zeit, so dass die Gemeinden nun erst ab nächstem Jahr von diesen Strassenfonds-Gelder profitieren können.

 

Auch in mehreren Kantonsrats-Kommissionen können wir uns des Ein–drucks nicht erwehren, dass die Volkswirtschaftsdirektorin bei ihr lästigen Geschäften, wie zum Beispiel dem Seeuferweg oder der PI betref­fend Inter­nalisierung der Kosten des Verkehrs, auf Zeit spielt – oder immer wieder neue Gründe findet, um von den Kommissionen gewünschte Informationen gar nicht oder erst nach Monaten liefern zu können. Streckenweise kommt dies einer eigentlichen Arbeitsverweigerung gleich. Wir können uns deshalb des Verdachts nicht erwehren, dass die Volkswirtschafts­direktorin gezielt Geschäfte verzögert, möglicherweise in der Hoffnung, in der nächsten Legislatur auf ihr gewogenere Mehrheiten zu treffen.

 

Wir möchten hier nochmals die Jobbeschreibung einer Exekutive festhalten:
Die Exekutive ist die vollziehende und somit ausübende Gewalt im Staat. Die Exekutive umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Hierfür wurde sie gewählt.

 

Wir fordern die Volkswirtschaftsdirektorin auf nun endlich ihren Job zu machen und die Obstruktionspolitik bei ihr unliebsamen Geschäften zu beenden. Beim Taxigesetz erwarten wir, dass es nun endlich vorwärts geht. Wir erwarten ganz konkret, dass die Umsetzungsverordnung mit Hochdruck vorangetrieben wird und das von den Zürcher Stimmberechtigten angenommene Taxigesetz per Anfang 2023 – und damit ganze vier Jahr nach der Schlussabstimmung hier in diesem Rat – endlich in Kraft tritt. Besten Dank.

 

Auskünfte

  • Andrew Katumba, Kantonsrat SP, 079 336 28 82